„Früher war mehr Lametta.“

Das Netzwerk psychische Gesundheit nach §140 a ff SGB V wird zum 31.12.23 nach 14 Jahren aufgelöst und die besondere Versorgung für Menschen mit psychischer Erkrankung eingestellt. Wie es dazu kam, erfahren Sie hier:

Pressemitteilung zur Beendigung der besonderen Versorgung