Das Netzwerk psychische Gesundheit nach §140 a ff SGB V wird zum 31.12.23 nach 14 Jahren aufgelöst und die besondere Versorgung für Menschen mit psychischer Erkrankung eingestellt. Wie es dazu kam, erfahren Sie hier:
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Das Netzwerk psychische Gesundheit nach §140 a ff SGB V wird zum 31.12.23 nach 14 Jahren aufgelöst und die besondere Versorgung für Menschen mit psychischer Erkrankung eingestellt. Wie es dazu kam, erfahren Sie hier: