Vertragsgrundlagen

Die Johann-Wilhelm-Rautenberg-Gesellschaft e.V. hat eine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration in Hamburg abgeschlossen. Unsere Dienstleistungen erbringen wir auf Grundlage der §§ 53/54 und §§ 67/68 SGB XII
Wir unterstützen bei der gesamten Beantragung und ermitteln ggf. gemeinsam den Hilfebedarf bzw. begleiten zur Gesamtplankonferenz der Sozialbehörde.

Unsere Leistungsangebote

Der Umfang der Hilfestellungen wird jeweils individuell mit den Klientinnen und Klienten abgeklärt. Die Unterstützung erfolgt zum Beispiel durch:

  • Regelmäßige Einzelgespräche
  • Hausbesuche
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Beratung und Hilfestellung im Umgang mit der eigenen Erkrankung
  • Unterstützung bei psychischen Krisen
  • Begleitung zu notwendigen Arztbesuchen
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden und anderen Institutionen
  • Unterstützung bei der Suche nach Arbeit und Beschäftigung
  • Auf Wunsch Geld- und Medikamentenverwaltung
  • Unterstützung bei der Tages- und Wochenstrukturierung
  • Bei Bedarf Gespräche mit Angehörigen
  • Im Rahmen eines Beschäftigungsprojektes bieten wir die  Möglichkeit einer Belastungserprobung

Qualifikation der MitarbeiterInnen

  • Sozialpädagogik
  • Ergotherapie
  • Psychiatrische Krankenpflege
  • Psychologie
  • Hauswirtschaft

Qualitätssicherungsmaßnahmen

Die Rautenberg-Gesellschaft verpflichtet sich zu Qualitätssicherung und -entwicklung nach dem PPQ-Standard (PPQ:„Pro Psychiatrie Qualität“).
In Qualitätszirkeln werden unter Beteiligung von KlientInnen sowie Angehörigen die Grundlagen für Qualitätssicherungsmaßnahmen erarbeitet und kontinuierlich überprüft.
Ein jährlicher Qualitätssicherungsbericht wird für die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) erstellt.

Weitere Maßnahmen:

  • Fort- und Weiterbildung
  • Supervision
  • Fachärztliche Beratung

Kooperation mit anderen Diensten

Wir kooperieren unter anderem mit folgenden Diensten und Einrichtungen:

  • Sozialdienste der Krankenhäuser
  • Gesetzliche BetreuerInnen
  • Berufliche Rehabilitationsträger
  • Niedergelassene PsychiaterInnen
  • Schuldnerberatungstellen
  • Ergotherapiepraxen

Wir sind in folgenden Institutionen vertreten:

  • PSAG (Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Mitte/Ost und Mitte/West)
  • Arbeitskreis Betreutes Wohnen
  • AG Reha (Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation)
  • Arbeitskreis Gemeindepsychiatrie
  • Stadtteilkonferenzen

 

Entgelte

Für die Leistungserbringung im Betreuten Wohnen sind folgende Monatsentgelte mit der BASFI vereinbart:

HBG 1 HBG 2 HBG 3 HBG 4 HBG 5
1.073,31 € 1.289,74 € 1.604,49 € 2.005,39 € 2.594,71
         

HBG= Hilfebedarfsgruppe

 

Für die Leistungserbringung PPM sind folgende Stundenentgelte mit der BASFI vereinbart:

Einzelmaßnahme      € 38,11

Gruppenmaßnahme €   9,53

 

Für die Leistungserbringung Ambulante Hilfe nach § 67 SGB XII sind folgende Stundenentgelte mit der BASFI vereinbart:

Einzelmaßnahme      € 38,12

Gruppenmaßnahme €   9,53

 

Stand Jan. 2013

 

Mit Änderung der Vergütungsvereinbarung können sich auch die Entgelte ändern.


Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen kann eine finanzielle Beteiligung an den Betreuungskosten durch das Grundsicherungsamt gefordert werden. In diesem Fall sind wir verpflichtet, diese Eigenanteile direkt von unseren Klientinnen und Klienten einzuziehen.


 
 

Aktuell

Kunstklinik Bethanien

 

Ein interessantes Projekt - die "Kunstklinik Bethanien"