Die JWRG als Betreuungsverein


Im hundertsten Todesjahr Rautenbergs, am 27. Oktober 1965, gründeten engagierte Frauen und Männer aus dem Umkreis von Kirche und Diakonie die Johann-Wilhelm-Rautenberg-Gesellschaft e.V. In der Tradition des „Hinsehen und Handeln“, wie Kurt Jägermann die Gründungsgeschichte der St. Georger Sonntagsschule beschrieben hatte, wollten sie sich für benachteiligte Kinder durch Übernahme von „Vormundschaften, Pflegschaften oder Beistandschaften“ sowie die „Vermittlung, Beratung und Schulung von Einzelvormündern, Pflegern, Erziehungsbeiständen, Pflegestellen und Pateneltern“ einsetzen. Obwohl es in den Kirchengemeinden Gemeindemitglieder gab die bereit waren, sich für Kinder aus schwierigen Verhältnissen zu engagieren, fühlten sich viele mit der Situation überfordert und benötigten Unterstützung, Austausch und Beratung. Diese Bedürfnisse konnten sollten durch die JWRG befriedigt werden. Damit hatten lange vor der 1992 erfolgten Änderung des Betreuungsrechtes Mitarbeiter aus dem Bereich der Diakonie ehrenamtlich Aufgaben übernommen, die heute von den Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern geleistet werden. Der Satzungszweck blieb bis 1990 unverändert, jedoch hatte die Sozialbehörde in Hamburg zunehmend die Aufgaben in eigene Kompetenz übernommen. Dazu kam eine schwere Erkrankung der einzigen aus Spenden des Diakonischen Werkes bezahlten Kraft, so dass die Arbeit mit den Kindern nicht mehr in gewohntem Umfang aufrechterhalten werden konnte. 1985 wurde die letzte Vormundschaft des Vereins mit erreichen der Volljährigkeit des Mündels beendet.

 
 

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